Die Schweiz hat Geburtstag……

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Was feiert die Schweiz genau?

Am Bundesfeiertag zelebriert das Land die Gründung der Schweiz. Der 1. August als traditioneller Nationalfeiertag ist allerdings wesentlich jünger als die Eidgenossenschaft. Das Datum wurde einst vom Bundesrat beschlossen. 1891 hatte die Regierung die Idee, Helvetias 600. Geburtstag mit einem Bundesfeiertag zu zelebrieren. Die Schweiz war im 19. Jahrhundert eines der letzten Länder ohne Nationalfeiertag. Der Bundesrat legte das Datum für eine «würdige nationale 600-Jahr-Feier» auf den 1. August fest. Der Bundesfeiertag wurde jedoch nach der erstmaligen Durchführung erst 1899 offiziell eingeführt und seither jährlich gefeiert.

Wie kommt der Bundesrat auf den 1. August?

Der Bundesbrief von 1291, der gemeinhin als ältestes Verfassungsdokument der Schweiz gilt, wird seit dem 19. Jahrhundert offiziell für eine Art Gründungsurkunde der Schweizerischen Eidgenossenschaft gehalten. Der Bundesbrief ist auf «Anfang August 1291» datiert. Der Vertrag, der die Talschaften Uri, Schwyz und Unterwalden erwähnt, ist alles andere als eine moderne Verfassung. Es ist ein Patchwork von Texten. Er enthält Elemente aus dem öffentlichen Recht, dem Straf- und dem Zivilrecht sowie dem internationalen Recht, aus der Betrugsverfolgung und der Rechtshilfe. Betont wird darin die Autonomie der Justiz: Die Waldstätten wollten keine fremden Richter.

Wie wird der Nationalfeiertag begangen?

Der 1. August wird in der ganzen Schweiz traditionell mit Feiern, Festreden, Musik, Höhenfeuern und Feuerwerken gefeiert. Bundesrätinnen und Bundesräte halten Ansprachen, ebenso wie Prominente aus Politik, Wirtschaft und Kultur. Die Feuer erinnern an die Vertreibung der fremden Vögte im 14. Jahrhundert, die auf diese Art signalisiert worden sein soll. Öffentliche und private Gebäude sind mit Schweizer-, Kantons- und Gemeindefahnen geschmückt. Der Bundesrat forderte die Kantone ab dem Jahr 1899 auf, jeweils am Abend des 1. August die Glocken läuten zu lassen.

Wie wurde der 1. August zum arbeitsfreien Tag?

Vorerst war der 1. August ein normaler Arbeitstag. Erst seit 1994 gilt der Bundesfeiertag als arbeitsfreier Tag. Im Jahr zuvor hatten sich bei einer Volksabstimmung 83,8 Prozent hinter eine Initiative der Schweizer Demokraten (SD) gestellt. Am 26. September 1993 stimmten gut 1,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger für die 1.-August-Initiative, nur gut 300’000 wollten den Bundesfeiertag lieber als normalen Arbeitstag behalten

 

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